Die Definition: (Wikipedia)
Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten Zweck etwa zur Pflege bestimmter gemeinsamer Interessen zusammengeschlossen haben. Diese können sowohl gemeinnützig sein als auch wirtschaftliche Interessen verfolgen. Mit der Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister handelt es sich in Deutschland um einen eingetragenen Verein (e. V.). Eine Eintragung in das Vereinsregister ist jedoch weder zur offiziellen Anerkennung des Vereins erforderlich noch ist die Eintragung Voraussetzung für die Anerkennung einer Gemeinnützigkeit. In Deutschland gibt es etwa 535.000 Vereine, von denen die Hälfte als gemeinnützig gilt.
Soviel zur Theorie. In der Praxis muss sich ein Verein heutzutage sehr stark damit beschäftigen Nachwuchs zu fördern, um das eigentliche "Hobby" für viele zugänglich zu machen.
Im linken Teil ist beschrieben, wie sich unsere Geschichte, die Erfolge und der momentane Stand entwickelt.
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